Hinweise, Tipps: - ID: RM_36_000_012

Leistungsvergütung:

Grundsätzlich sind die Vertragspartner selbst gehalten, die Art und Weise der Bezahlung der individuellen Leistungen zu regeln. Während der Risikolaufzeit können sich aber nicht nur die Personen der Kontrahierenden, sondern auch die Organisationsstrukturen verändern und unklar werden, welche Leistungsbeziehungen tatsächlich noch bestehen bzw. zu erfüllen sind. Die VPMA hilft den Beteiligten und Betroffenen, besser zu erkennen, ob Maßnahmen zur Sicherung der Vergütung der eigenen Beiträge erforderlich werden.

 

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