Kontrahierungsfähigkeit, Vertragssicherheit, Rechtssicherheit:
im Risikomanagement gelten neben den gesetzlichen Regelungen
auch die mehr oder weniger klaren bzw. zutreffenden betrieblichen
Regelungen über Vollmachten und Vertretungsrechte. Für die
Beteiligten kann rasch unklar werden, wer verbindliche
Vereinbarungen mit Dritten treffen kann und ob bereits getroffene
Vereinbarungen auch wirksam zustande gekommen sind und eingehalten
werden müssen. Insbesondere auf mündliche und "unbürokratische"
Absprachen kann dies zutreffen. Die VPMA hilft zu erkennen, wo
formelle Vereinbarungen unabdinglich sind und was zu tun ist, wenn
personelle Veränderungen von Personen zu erwarten sind, mit welchen
verbindliche Absprachen getroffen wurden.
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