Koordination der Verantwortung für die Phase Ende des
Risikos
Leitfragen:
- Wer ist zuständig für die Veranlassung der Prozesse
und Aufgaben zur Auflösung des Risikomanagements bzw. der
Risiken?
- Wer ist zuständig für die Veranlassung der
Personalmaßnahmen?
- Wer ist zuständig für die Rückgliederung der
Mitwirkenden im Risikomanagement / den Risiken?
- Wer ist zuständig für die Abwehr von Veruntreuung
von nicht mehr benötigten Mitteln des Risikomanagements / der
Risiken?
- Wer ist zuständig für den Rechenschaftsbericht über
die ordnungsgemäße Auflösung des Risikomanagements / der
Risiken?
- Wem gegenüber wird die Rechenschaft erteilt?
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