Koordination der Verantwortung für die Phase
Risikoverwertung
Leitfragen:
- Wer ist zuständig für die Entscheidungen, von wem
welcher Nutzen des Risikomanagements in welcher Zeit zu erwirtschaften
ist?
- Wer ist zuständig für die Vereinbarungen zur
Durchsetzung des Nutzens des Risikomanagements?
- Wer ist zuständig für die Feststellung der
Realisierung des vereinbarten Nutzen des Risikomanagements?
- Wer ist zuständig für die Berichterstattung / die
Rechenschaft über den Stand des jeweils realisierten
Nutzen des Risikomanagements?
- Wer ist zuständig für die Entscheidungen, ob bei
Abweichungen Ursachenforschung betrieben wird?
- Wer verantwortet die Kosten für die
Ursachenforschung und deren Folgen?
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